Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01   

Windpark

§ 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 Nr. 5 BauGB, § 8a Abs. 2 Satz 2 BNatSchG, § 8 Abs. 3 BNatSchG (§ 11 Abs. 3 Satz 1 NatSchG), bauplanungsrechtliche und naturschutzrechtliche Abwägungen stehen eigenständig nebeneinander;

die Abwägungsentscheidung nach § 8 Abs. 3 BNatSchG (und § 11 Abs. 3 Satz 1 NatSchG in bundesrechtskonformer Auslegung) unterliegt einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung, wenn sie im Zusammenhang mit der ebenfalls voll überprüfbaren Abwägungsentscheidung nach § 35 Abs. 1 BauGB ("nachvollziehende Abwägung") getroffen wird;

bei Erledigung (hier: Gesetzesänderung) nach Einlegung der Revision ist - ohne Rücksicht auf § 142 VwGO - gem. § 173 VwGO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 113 I 4, Abs. 5 VwGO der Übergang von einem Bescheidungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig;

§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG, Streitwert für ein Baugenehmigungsverfahren (§§ 49 ff LBO) grds. 10 % der Herstellungskosten, 7,5 % für ein Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids (§ 57 LBO)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • NWB SteuerXpert START
  • Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Planungsrechtliche Belange bei der Genehmigung von Windkraftanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege; Landschaftsbild; Verunstaltung; Eingriffsregelung; Abwägung; nachvollziehende; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Streitwert; Baugenehmigung

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Vorhaben im Außenbereich

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege; Landschaftsbild; Verunstaltung; Eingriffsregelung; Abwägung; nachvollziehende; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Streitwert; Baugenehmigung

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windkraftanlage im Außenbereich: Naturschutzrechtliche Hindernisse? (IBR 2002, 217)

  • Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Planungsrechtliche Belange bei der Genehmigung von Windkraftanlagen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 194
  • BauR 2002, 751
  • BauR 2002, 761
  • DVBl 2002, 706
  • NVwZ 2002, 1112
  • ZfBR 2002, 360
  • IBR 2002, 217
  • DÖV 2002, 574



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Wird zitiert von ... (85)  

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07  

    Bauvorbescheid und Zulässigkeit einer WKA

    Die Prüfung anhand dieser Vorschrift erfordert im Genehmigungsverfahren eine nachvollziehende Abwägung, bei der die Schutzwürdigkeit der betroffenen Vogelart und des jeweiligen Lebensraumes sowie die Intensität und die Auswirkungen des Eingriffs dem Interesse an der Realisierung des privilegierten Vorhabens gegenüberzustellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, BauR 2002, 751; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.3.2006 - 1 A 10884/05 -, NuR 2006, 520; Thür.-OVG, Urt. v. 29.5.2007 - 1 KO 1054/03 -, NuR 2007, 757; Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 72/07 -).

    Die Bestimmung in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB enthält eine eigenständige bauplanungsrechtliche Regelung der Belange des Naturschutzes, die von der naturschutzrechtlichen Prüfung zu trennen ist und deren Anforderungen unabhängig von den Anforderungen des Naturschutzrechts - etwa der Eingriffsregelung nach § 8 Abs. 3 BNatSchG - stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2001, a.a.O.; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand: November 2009, § 35 Rdnr. 73; vgl. auch Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand: Oktober 2009, § 35 Rdnr. 89).

    Dies schließt es indes nicht aus, dass ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben zwar die Hürde des § 35 Abs. 1 BauGB nimmt, gleichwohl aber an der - im vorliegenden Bauvorbescheidsverfahren nicht zum Prüfprogramm gehörenden - naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung scheitert oder zumindest nur mit Auflagen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04  

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer "nachvollziehenden" Abwägung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 86.66 - BVerwGE 28, 148, vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 und vom 13. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 3.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 350).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09  

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Die naturschutzrechtliche Abwägung nach § 15 Abs. 5 Halbsatz 2 BNatSchG unterliegt, wenn sie mit einer gesetzlich gebundenen Zulassungsentscheidung für ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB verknüpft ist (§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG), wegen ihres akzessorischen Charakters vollständiger gerichtlicher Kontrolle; die Behörde hat keinen Abwägungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, NVwZ 2002, 1112).(Rn.66).

    66 cc) Die naturschutzrechtliche Abwägung nach § 15 Abs. 5 Halbsatz 2 BNatSchG unterliegt, wenn sie - wie hier - mit einer gesetzlich gebundenen Zulassungsentscheidung für ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB verknüpft ist (§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG), wegen ihres akzessorischen Charakters vollständiger gerichtlicher Kontrolle; die Behörde hat keinen Abwägungsspielraum (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 - NVwZ 2002, 1112).

    c) Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nach der insoweit gebotenen, die gesetzliche Wertung des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB für den konkreten Einzelfall nachvollziehenden Abwägung, die gerichtlich voll überprüfbar und auch gegenüber der naturschutzrechtlichen Abwägung nach § 15 Abs. 5 BNatSchG eigenständig ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O.), nicht entgegen.

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